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   BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93   

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BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93 (https://dejure.org/1994,2430)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 4 AZR 734/93 (https://dejure.org/1994,2430)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 (https://dejure.org/1994,2430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betreuung von Kindern in Randzeiten durch Kinderpflegerin - Tarifgerechte Eingruppierung einer Kinderpflegerin mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten - Alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen in Randzeiten

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuung von Kindern in Randzeiten durch Kinderpflegerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 483 (Ls.)
  • NZA 1995, 484
  • BB 1995, 364
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Dabei ist unter Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil des Senats vom 20. März 1993 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteil des Senats vom 20. März 1993 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Soweit die Klägerin die Feststellung einer bestimmten Eingruppierung beantragt hat, handelt es sich um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, für die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht (Senatsurteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; Senatsurteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Es ist zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Es ist zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Soweit die Klägerin die Feststellung einer bestimmten Eingruppierung beantragt hat, handelt es sich um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, für die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht (Senatsurteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; Senatsurteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband).
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Es ist zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 497/81

    Eingruppierung einer Erzieherin - Kinderpflegerin - Pflegerische Tätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93
    Denn die alleinverantwortliche Betreuung einer Gruppe bildet eine Arbeitseinheit, die sich von der sonstigen pflegerischen Tätigkeit der Klägerin abgrenzen läßt und selbständig zu bewerten ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 497/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.1993 - 3 Sa 800/92

    Kinderpflegerin als Zweitkraft; Vergütung; Schwierige fachliche Tätigkeiten;

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

    VI b bzw. VII - jeweils Fallgruppe 1 - der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) setzt auch bei einer alleinverantwortlichen Betreuung von Gruppen in "Randzeiten" (Protokollerklärung Nr. 2) voraus, daß diese Tätigkeit für sich oder zusammen mit anderen schwierigen fachlichen Tätigkeiten mindestens zur Hälfte die Arbeitszeit ausfüllt (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT) (Bestätigung von BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das hat der Senat für die Betreuung von Kindern in Randzeiten durch eine Kinderpflegerin im Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ausgeführt (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 497/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT ausgeführt, die Eingruppierung einer in einem Kindergarten als Zweitkraft beschäftigten Kinderpflegerin nach den Vergütungsgruppen VI b bzw. VII - jeweils Fallgruppe 1 - der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) setzt auch bei einer alleinverantwortlichen Betreuung von Gruppen in "Randzeiten" (Protokollerklärung Nr. 2) voraus, daß diese Tätigkeit für sich oder zusammen mit anderen schwierigen fachlichen Tätigkeiten mindestens zur Hälfte der Arbeitszeit anfällt (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT).

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

    Die Tätigkeit muß sich z.B. im Hinblick auf das geforderte fachliche Können oder die körperliche oder geistige Belastung gegenüber dem üblichen Maß herausheben (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 4a der Gründe).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95

    Eingruppierung: Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

    Die Tätigkeit muß sich zum Beispiel im Hinblick auf das geforderte fachliche Können oder die körperliche oder geistige Belastung gegenüber dem üblichen Maß herausheben (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 4a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 13 Sa 21/00

    Eingruppierung einer Krankengymnastin

    Sofern die Tarifvertragsparteien beispielhaft bestimmte Tätigkeiten aufzählen, ergeben sich hieraus Anhaltspunkte für die von ihnen gewollte Qualität und Quantität der Tätigkeit (BAG, Urteil vom 26.10.1994 -- 4 AZR 734/93 -- AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 15.06.1994 -- 4 AZR 327/93 -- AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).
  • ArbG Essen, 17.05.2018 - 1 Ca 2600/17
    Es geht mithin um ein erwartetes, gegenüber dem üblichen Maß deutlich herausragendes fachliches Können oder eine besondere körperliche oder geistige Belastung (BAG vom 26.10.1994 - 4 AZR 734/93 - BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 -).
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